Der großherzogliche Hof tut sich traditionell schwer mit der Transparenz bezüglich seiner Finanzen. Nur wenige Informationen sind öffentlich zugänglich. Fest steht: Der Hofstaat beschäftigt aktuell 95 Mitarbeiter. Der Staat finanziert demnach jeden Beschäftigten mit 85.000 Euro pro Jahr.

« Die von Ihnen angesprochene Transparenz existiert bereits in den bestehenden Texten und der Praxis », lautet die Antwort von Hofmarschall Lucien Weiler auf die Frage, wie wichtig dem großherzoglichen Hof die Transparenz über die eigenen Finanzen sei. Genauer geht es um den transparenten Umgang mit jenen Mitteln, die der Hof jährlich vom Staat zur Verfügung gestellt bekommt.

Der Staatshaushalt von 2019 sieht für die « Maison du Grand-Duc » insgesamt 11,126 Millionen Euro vor. Rund 8,1 Millionen Euro davon betreffen Personalkosten (6,6 Millionen für den Stab des Großherzogs, weitere 1,5 Millionen Euro für Mitarbeiter des früheren Staatsoberhaupts). Den Rest des Budgets machen Spesen für Reisen und sonstige Repräsentationszwecke des Staatschefs aus. Seit 2013 ist das Gesamtbudget des Großherzogs um knapp 18 Prozent von rund 9,4 Millionen auf über elf Millionen Euro angestiegen.

Welches Personal wird im Einzelnen vom Steuerzahler entlohnt? Diese Frage wollten weder der großherzogliche Hof noch das Staatsministerium auf Nachfrage von REPORTER beantworten. Allerdings nennt Hofmarschall Lucien Weiler in seiner Reaktion auf unsere Recherchen die Zahl von 95 Personen, die der Hof aktuell beschäftigt.

85.000 Euro Jahresgehalt pro Mitarbeiter

Legt man allein die rund 8,1 Millionen Euro zugrunde, die dem Hof 2019 laut Staatshaushalt für Personalkosten zur Verfügung gestellt werden, entspricht dies im Durchschnitt einem staatlich subventioniertem Jahresgehalt von knapp 85.000 Euro bzw. monatlich etwas mehr als 7.000 Euro brutto pro Mitarbeiter – wohlgemerkt quer durch alle Abteilungen und Karrieren.

Das tatsächliche Durchschnittsgehalt dürfte allerdings niedriger liegen, was unter anderem an der Tatsache liegt, dass mit dem Budget aus dem Staatshaushalt auch externe Berater und die immer wiederkehrenden Abfindungszahlungen für Entlassungen bezahlt werden. Wie REPORTER am Donnerstag berichtete, hat Staatsminister Xavier Bettel (DP) einen Sonderbeauftragten ernannt, der die Personalpolitik des Hofes untersuchen soll. Ein Grund dafür: In den vergangenen fünf Jahren kam es zu mehr als 30 Personalwechseln am großherzoglichen Hof – was knapp einem Drittel der gesamten Belegschaft entspricht.

Es gibt allerdings zumindest einen Posten am großherzoglichen Hof, bei dem der Verdienst öffentlich zugänglich ist. Laut Gesetz fällt nämlich der « Secrétaire du Grand-Duc », dessen Funktion in der Regel vom Hofmarschall ausgeübt wird, in die übliche Gehaltstabelle des Öffentlichen Dienstes. Mit einem « Grad 18 » bzw. einem monatlichen Grundgehalt von bis zu 12.700 Euro spielt der Sekretär des Großherzogs finanziell in der gleichen Liga wie etwa der Direktor der Zentralbank Gaston Reinesch.

Verfassungsrechtlich verankerte Subvention

Die Finanzierung des großherzoglichen Hofes durch den Staat ergibt sich aus den entsprechenden Artikeln der Verfassung. « La loi budgétaire peut allouer chaque année à la Maison Souveraine les sommes nécessaires pour couvrir les frais de représentation », heißt es in Artikel 43 des luxemburgischen Grundgesetzes. Ebenso ist die Nutzung des großherzoglichen Palastes und des « Château de Berg » seitens des Großherzogs verfassungsrechtlich verankert.

Im Detail werden die vergebenen Gelder aus dem Staatshaushalt jedes Jahr aufs Neue festgelegt. Der großherzogliche Hof unterbreitet der Regierung jedes Jahr seine Vorschläge bzw. seinen finanziellen Bedarf. Gleichzeitig muss die Verwaltung des Großherzogs der Regierung jedes Jahr eine Abrechnung des Vorjahresbudgets vorlegen. Diese Prozedur gilt wohlgemerkt nicht nur für die Verwaltung des Staatschefs, sondern für alle Institutionen, die mit Mitteln aus dem Staatshaushalt finanziert werden.

Darüber hinaus gelten für die Verwendung der aktuell über elf Millionen Euro an Jahresbudget keine weiteren formellen Transparenz- oder Rechenschaftsregeln. So ist – anders als bei anderen staatlichen Institutionen wie dem Parlament oder dem Staatsrat – nicht öffentlich bekannt, wie der großherzogliche Hof seine staatlichen Subventionen genau einsetzt. Es existiert auch kein eigenes Gesetz, das den Umgang des Hofes mit den Steuergeldern regelt. Wenn es nach LSAP-Fraktionschef Alex Bodry geht, könnte sich dies jedoch in Zukunft ändern.

Personal und andere wesentliche Kosten

Wer oder was genau unter die unterschiedlichen Budgetposten der « Maison du Grand-Duc » fällt, ist selbst für viele Abgeordnete nicht nachvollziehbar. Einen Ansatzpunkt lieferte dabei jedoch die Antwort von Staats- und Finanzminister auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Marc Baum und David Wagner (beide Déi Lénk) aus dem Jahre 2016. Dort geht die Regierung zumindest im Detail darauf ein, welches Personal bei Hofe vom Staat unmittelbar bezahlt wird.

Laut der Antwort der Minister beschäftigte der großherzogliche Hof zum damaligen Zeitpunkt 103 Mitarbeiter. Im Einzelnen: einen « Secrétaire du Grand-Duc », einen Pressesprecher, einen Personalchef, einen Informatiker, einen Konservator, zehn Kammerdiener, sieben Chauffeure, vier Handwerker, drei Köche, fünf Gärtner, fünf Gutsverwalter, drei « Conseillers », 14 Sekretäre und andere Angestellte sowie 24 sogenannte, aber nicht weiter ausgeführte « Agents de charge ». Hinzu kamen 23 von der Armee, der Polizei und weiteren staatlichen Behörden abgeordnete Beamten.

Was die weiteren Budgetartikel wie Spesen für Reisen oder sonstige Repräsentationskosten betrifft, verwiesen die Minister damals nur auf einen Pauschalbetrag (« montant forfaitaire »), der den Mitgliedern des großherzoglichen Hofes laut Staatshaushalt zugewiesen wird. Aktuell (laut Haushaltsvorlage 2019) belaufen sich diese Budgetposten auf rund 1,8 Millionen Euro, wenn man sowohl die Repräsentationskosten von Großherzog, Erbgroßherzog und ehemaligem Großherzog als auch die laufenden Funktionskosten der Verwaltung einberechnet.

139.000 Euro für Blumen bei Beerdigung

Wie es aus Regierungskreisen heißt, herrschte für diesen Teil der Finanzierung bislang ein Übereinkommen zwischen Regierung und großherzoglichem Hof, wonach letzterer nicht im Detail über alle Kosten Rechenschaft ablegen muss. Hin und wieder soll es aber dennoch zu Diskussionen kommen, wonach die Regierung bestimmte Kosten des Hofes als zu hoch einschätzt. Wie « Le Quotidien » kürzlich berichtete, habe der großherzogliche Hof etwa zum Anlass der Beisetzung von Großherzog Jean eine Rechnung in Höhe von 139.000 Euro übermittelt – allein für den Kauf von Blumen. Diese stattliche Summe wollte Premierminister Xavier Bettel damals nicht bestätigen. Er habe die genauen Zahlen nicht im Kopf, zitierte ihn « Le Quotidien ».

Schließlich gibt es noch einen weiteren Punkt, in dem keinerlei Transparenz herrscht, nämlich das Privatvermögen der großherzoglichen Familie. In internationalen Medien, wie jüngst dem « Business Insider », hält sich hartnäckig das Gerücht, wonach Großherzog Henri zu den reichsten Monarchen in Europa gehöre. Der besagte, auch von vielen luxemburgischen Medien ungeprüft übernommene Artikel bezifferte das Vermögen des Großherzogs auf vier Milliarden Dollar (umgerechnet mehr als 3,5 Milliarden Euro).

Belege oder konkrete Hinweise auf den Ursprung dieses Vermögens gibt es jedoch nicht. Der großherzogliche Hof reagierte dementsprechend auf die Berichte über das Privatvermögen des Staatschefs mit einem Dementi. Die Berichte würden der « puren Fantasie » entspringen, so das Statement des Hofes. Das wahre Vermögen des Großherzogs betrage nur « einen winzigen Bruchteil » der genannten Zahlen. Genauso wie die Medienberichte über das Vermögen der großherzoglichen Familie lieferte der Hof jedoch keinerlei Belege oder Hinweise für seine Aussage.


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