Seit mehr als 150 Jahren hat der Großherzog von Luxemburg die Möglichkeit, verurteilten Straftätern ihre Strafe zu erlassen oder sie zu reduzieren. Das sah die Verfassung so vor. Ein Gesetz für diese Begnadigungen gab es aber nie. Das wurde nun nachgeholt. Der Großherzog hat damit auch weiterhin das Recht, individuellen Gnadengesuchen stattzugeben. Kollektive Begnadigungen sind hingegen nicht mehr möglich. In der Praxis gab es solche bereits seit den 1990er Jahren nicht mehr.
Über die Jahre ist auch die Anzahl an individuellen Gnadengesuchen kontinuierlich zurückgegangen – von 365 im Jahr 2017 auf 250 im Jahr 2021. Der Großteil der Gesuche betrifft Fahrverbote. 2021 etwa war dies bei 87,2 Prozent der Anträge der Fall. Lediglich 23 Fälle bezogen sich auf Haftstrafen, zwei auf Geldbußen, einer auf die Konfiszierung von Eigentum. Sieben Gesuche betrafen andersgeartete Sanktionen …
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