Im Sommer 2019 tobte eine Debatte über den Umgang von Polizei und Justiz mit dem Datenschutz. Nun geht die Aufarbeitung der Versäumnisse in eine entscheidende Phase. Die Polizei sucht nach externen Experten, um Vorschriften für die Nutzung von insgesamt 45 Datenbanken auszuarbeiten.
Mit einer europaweiten Ausschreibung sucht die Polizei nach einem externen Dienstleister, der eine genaue Übersicht der 45 Datenbanken erstellen soll, die die Ordnungskräfte nutzen. Dazu kommen die Ausarbeitung von « prescriptions internes » für die Nutzung dieser Datenbanken sowie die Aufstellung eines Registers aller Datenverarbeitungen, die die Polizei vornimmt.
Es geht dabei um die Umsetzung des Gesetzes vom 1. August 2018, das neue Datenschutzregeln in Kraft setzte. Die mangelnde Umsetzung und fehlende gesetzliche Grundlagen standen im Zentrum der « Datenbank-Affäre », die im Sommer 2019 aufkochte. Im Juli diskutierten die zuständigen Minister mit dem Parlament über einen neuen gesetzlichen Rahmen.
Die Beschreibung der jetzt gesuchten Dienstleistung ist mit « Analyse et documentation des processus métiers de l’intégralité des bases de données de la police grand-ducale » sehr umfassend gehalten. Den Aufwand schätzt die Polizei mit 1.000 bis 1.200 Arbeitstagen (« hommes-jours ») dementsprechend hoch ein.
Als Beispiel für die Arbeit enthält die Ausschreibung ein achtseitiges Dokument über die « Einsatzleitung »-Datenbank (ELS). Darin wird beschrieben, welche Daten gespeichert werden, wer für welche Aufgabe auf die Daten zugreifen darf und wie lange sie gespeichert werden. Der Auftrag besteht unter anderem darin, solche Übersichten für 45 Datenbanken zu erstellen. Insgesamt verfügt die Polizei neben dem Zentralregister (« fichier central ») über 62 Datenbanken.
Die « Direction générale de la Police » vergibt den Auftrag Ende September. Die Arbeiten müssen bis Mitte Dezember abgeschlossen werden.
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