Dem jüngsten Vorhaben, ein Referendum zur Verfassungsreform herbeizuführen, erging es wie den beiden vorangegangenen Initiativen: Es kamen bei Weitem nicht genügend Unterschriften zusammen, nämlich lediglich 964 statt der erforderlichen 25.000. Somit wird es auch keine Volksbefragung zum Reformkapitel über die Rechte und Freiheiten geben.

Besagtes Kapitel war am vergangenen 9. März in erster Lesung im Parlament verabschiedet worden. DP, LSAP, Déi Gréng, CSV und die Piraten stimmten damals dafür, die ADR dagegen und Déi Lénk enthielten sich. Wenige Tage nach der Abstimmung hatte ein Initiativkomitee bestehend aus sieben Bürgern einen Antrag für ein Referendum eingereicht, das die zweite Lesung im Parlament ersetzen könnte.

Dazu kommt es nun aber nicht. Denn nachdem Premier Xavier Bettel (DP) dem Antrag stattgegeben hatte und zwischen dem 9. April und dem 9. Mai die Unterschriftensammlung in den Gemeinden stattfand, liegt nun deren Resultat vor. Und mit nur 964 gültigen Einträgen in den Listen kamen weit weniger als die benötigten 25.000 Unterschriften zusammen, wie das Staatsministerium mitteilt. Von insgesamt 966 Einträgen waren deren zwei ungültig.

Damit fand diese dritte Referendumsinitiative noch weniger Unterstützer als die beiden vorherigen Anträge zu den Reformkapiteln über die Justiz sowie über die Staatsorganisation. Bei diesen standen am Ende 7.397 beziehungsweise 1.652 Unterschriften zu Buche. Befürwortern einer Volksbefragung zur Verfassungsreform bietet sich nun nur noch eine Möglichkeit, nämlich einen entsprechenden Antrag zum letzten noch ausstehenden Reformkapitel zum Parlament und Staatsrat zu stellen.

Dazu muss dieses vierte Reformkapitel aber erst noch in erster Lesung von der Abgeordnetenkammer verabschiedet werden. Wann dies der Fall ist, steht derzeit noch nicht fest. Die Arbeiten am Text sind aber dem Vernehmen nach so weit abgeschlossen, dass die Abstimmung noch vor den Sommerferien stattfinden könnte.

Ebenfalls noch aus steht die Abstimmung in zweiter Lesung der anderen drei Reformkapitel. Es ist anzunehmen, dass letztlich alle vier Reformkapitel in einer einzigen Sitzung zu ihrer zweiten Abstimmung gebracht werden. (GS)


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