Der „CSV-Frendeskrees“-Prozess wird keine Fortsetzung in zweiter Instanz finden. Die Anklage wird nicht gegen das Urteil von vergangener Woche in Berufung gehen. Das bedeutet aber nicht, dass die Affäre nicht doch noch ein weiteres juristisches Nachspiel haben könnte.

Die Angeklagten um Frank Engel aber dürfen erst einmal durchatmen. Nachdem sie am 9. Dezember von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen wurden, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag nämlich mit, dass sie das Urteil der zwölften Strafkammer des Bezirksgerichts Luxemburg akzeptiere. Am Ende des Prozesses hatte sie noch Bewährungsstrafen beziehungsweise Geldstrafen für die Beschuldigten gefordert.

Zur Erinnerung: Der ehemalige CSV-Präsident sowie die aktuellen Parteimitglieder Félix Eischen, Elisabeth Margue, Stéphanie Weydert, Georges Pierret, André Martins und Georges Heirendt hatten sich wegen Fälschung, Verwendung von Fälschungen, Betrug, Vertrauensmissbrauch sowie Geldwäsche vor Gericht verantworten müssen.

Grundlage des Prozesses war das Arbeitsverhältnis, das Parteipräsident Frank Engel mit dem parteinahen, gemeinnützigen Verein „CSV-Frendeskrees“ unterhielt. Ein Arbeitsverhältnis, das in den Augen der CSV-Fraktion einer Scheinbeschäftigung entsprach, über die sie die Staatsanwaltschaft in Kenntnis setzen musste.

Der Vorwurf: Frank Engel soll über sieben Monate ein Gehalt von 40.000 Euro bezogen haben, ohne eine Gegenleistung erbracht zu haben. Zudem soll es unrechtmäßig gewesen sein, dass die Partei die Sozialbeträge ihres Vorsitzenden erstattet hatte.

Die „Denunzierung“ von Frank Engel durch die CSV-Fraktion an die Staatsanwaltschaft stellte den Anfang einer beispiellosen Affäre dar, in deren Folge der Präsident im Frühjahr dieses Jahres zurücktrat. Reporter.lu berichtete im März erstmals über die Hintergründe der Affäre. Nun sieht der ehemalige Vorsitzende sich bestätigt, dass das einzige Ziel der Fraktion war, ihn loszuwerden, so Frank Engel im Gespräch mit Reporter.lu.

« Sowohl der Freispruch als auch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, nicht in Berufung zu gehen, zeigt, dass der Schuss für die Fraktion nach hinten losging », sagt der ehemalige CSV-Vorsitzende. Er wolle nun « unaufgeregt » die Möglichkeit einer « dénonciation calomnieuse » mit seiner Anwältin besprechen. Sollte man dies zurückbehalten, werde er den Mitangeklagten vorschlagen, sich der Klage anzuschließen, so Frank Engel. (GS/PR)


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