Eigentlich hätte diese Woche die Entscheidung im zweiten Disziplinarverfahren gegen den umstrittenen Arzt Benoît Ochs fallen sollen. Dazu kommt es aber nicht. Der Urteilsspruch wurde bis auf Weiteres ausgesetzt. Der Grund ist ein Befangenheitsantrag in Bezug auf den Vorsitzenden des Disziplinarausschusses. Derweil darf Benoît Ochs, der in der Pandemie zu einem der Gesichter der Anti-Corona-Bewegung avancierte, wieder Patienten behandeln.
Seit Anfang dieser Woche gilt nämlich sein einjähriges Berufsverbot, das im Frühjahr 2022 vom Disziplinarausschuss des „Collège médical“ ausgesprochen worden war, nicht mehr. Benoît Ochs waren in diesem ersten Verfahren diverse Handlungen und Aussagen zur Last gelegt worden, die im Widerspruch zu den offiziellen Covid-Vorgaben standen. Konkret wurden ihm Verstöße gegen 13 Artikel des Deontologiekodex der Ärzteschaft vorgeworfen.
Im Juli 2021 war der 62-Jährige deswegen in erster Instanz verurteilt worden …
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