Die Regierung empfiehlt Menschen, die älter als 70 Jahre sind, sowie Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf aufweisen, eine vierte Impfdosis gegen Covid-19. Eine allzu große Resonanz erwarten sich die Behörden aber offensichtlich nicht. Das ist auch in Erwartung des neuen Experten-Gutachtens zur Impfpflicht interessant.

Mit der neuen Impfvorgabe folgt die Regierung der Empfehlung des „Conseil supérieur des maladies infectieuses“. Bei den Über-70-Jährigen liege die letzte Impfung schon fünf, sechs Monate zurück, wie der Direktor der Gesundheitsbehörde, Dr. Jean-Claude Schmit, am Montag im Gespräch mit „Radio 100,7“ erklärte. Da sei es nun der richtige Zeitpunkt, dieser Altersgruppe die Möglichkeit zu einer neuerlichen Impfung zu geben.

Eine derartige Empfehlung war Ende April bereits für Menschen über 80 Jahre erfolgt. Diese fand laut Jean-Claude Schmit jedoch nur „moderaten“ Zuspruch. Etwa rund die Hälfte der angesprochenen Personen sei dem Aufruf gefolgt. Eine größere Resonanz habe es aber in den Alten- und Pflegeheimen gegeben, welche die Gesundheitsbehörde mit mobilen Impfteams aufsuchte. Beim jetzigen Aufruf für Über-70-Jährige erwartet sich der „Santé“-Direktor denn auch keinen großen Andrang.

Dennoch soll es weitere Impfempfehlungen geben. In welcher Form, das sei noch unklar. Es sei jedoch wahrscheinlich, dass im Herbst die ganze Bevölkerung zu einer weiteren Impfdosis aufgerufen werde, so Jean-Claude Schmit. Dafür könnten auch die Impfzentren sowie die ganze Infrastruktur dahinter wieder schnell hochgefahren werden. Bereits am 12. Juli öffnet das gerade erst geschlossene Impfzentrum in der Victor-Hugo-Halle in Limpertsberg wieder seine Türen. Bis zum 30. Juli werden dort dann impfwillige Personen über 70 Jahre empfangen.

Was die angedachte Impfpflicht betrifft, zu der am Dienstag ein neues Experten-Gutachten vorgestellt werden soll, äußerte sich Jean-Claude Schmit nuanciert. Es sei nicht vorauszusehen, wie sich das Infektionsgeschehen kommenden Herbst und Winter darstelle, welche Virusvariante dann dominant sei und welcher Impfstoff zur Verfügung stehe. Jedoch müsse man auf den schlimmsten Fall, sprich eine sehr aggressive Virusvariante, vorbereitet sein.

Bei der aktuellen Omikron-Untervariante würde eine Impfpflicht beim Personal im Gesundheits- und Pflegesektor nicht die Ansteckung von Patienten verhindern, mit einem neuen Impfstoff könnte sie aber wieder Sinn machen, so Jean-Claude Schmit. Was eine Impfpflicht für Menschen in einem gewissen Alter, etwa 50 Jahre, anbelangt, so gelte es diese selbst zu schützen, sei es auf freiwilliger oder verpflichtender Basis. Ziel sei es, nach wie vor, zu vermeiden, dass eine große Anzahl von Patienten zeitgleich im Krankenhaus behandelt werden muss, um einer Überlastung des Systems vorzubeugen, so der „Santé“-Direktor. (GS)


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