Nur noch vier Tage Isolationszeit und das systematische „Contact Tracing“ wird eingestellt: Das sind die wesentlichen Änderungen, die das neue Covid-Gesetz mit sich bringt, das am Donnerstag einstimmig im Parlament verabschiedet wurde. Der Text soll bis Ende März 2023 in Kraft bleiben – außer die Pandemielage würde sich drastisch verschlimmern.

Nun werden die Corona-Maßnahmen aber erst mal weiter gelockert, wobei sowieso nur noch wenige Einschränkungen galten. Etwa die Maskenpflicht in den Krankenhäusern sowie den Alten- und Pflegeheimen – eine Regelung, die mit dem neuen Gesetz weiter aufrechterhalten wird. Wegfallen wird hingegen die sogenannte erzwungene Isolation, die in der Praxis nie zur Anwendung kam, wie der Berichterstatter des Gesetzes, Mars Di Bartolomeo (LSAP), erklärte.

Mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen in den vergangenen Wochen erklärte der Abgeordnete, die Situation sei unter Kontrolle, aber man müsse sie im Auge behalten. Infolgedessen seien in dem neuen Gesetz, dessen Vorgänger Ende Oktober ausläuft, denn auch keine weiteren Einschränkungen vorgesehen, sondern eben Lockerungen. Würde das Infektionsgeschehen, etwa durch eine neue Virusvariante, aber wieder zu einer drohenden Belastung für die Krankenhäuser werden, erlaube der legislative Rahmen ein schnelles Handeln, so Mars Di Bartolomeo.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird nun künftig eine kürzere Isolationsdauer bei einer Infektion gelten. Statt wie bisher sieben Tage müssen sich Infizierte nur noch vier Tage isolieren. Entsprechende Krankschreibungen sollen dann ebenfalls nur vier Tage gelten. Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, die Isolation früher zu verlassen, dies mit zwei negativen Schnelltests binnen 24 Stunden. Weisen Betroffene hingegen über den Zeitraum von vier Tagen hinaus noch Symptome auf, sollen sie ihren Arzt konsultieren.

Die reduzierte Isolationsdauer soll den Problemen entgegenwirken, mit denen zahlreiche Wirtschaftsbereiche durch viele und längere Krankmeldungen konfrontiert seien, erklärte der DP-Fraktionsvorsitzende Gilles Baum und nannte als Beispiel die Gastronomie. Wie mehrere Redner betonte aber auch Gilles Baum, dass angesichts des zunehmenden Infektionsgeschehens ein freiwilliges Maskentragen in bestimmten Situationen, etwa im öffentlichen Transport, nicht verboten, sondern vielmehr ratsam sei.

Das neue Covid-Gesetz soll in wenigen Tagen veröffentlicht werden und ab dann in Kraft treten. Bereits am Mittwoch hat die Regierung beschlossen, „Long-Covid“, also Langzeitfolgen durch eine Corona-Infektion, offiziell anzuerkennen. Der Ministerrat hat nämlich den Entwurf einer großherzoglichen Verordnung angenommen, mit der Maßnahmen zur Behandlung von Long-Covid in die Nomenklatur jener Dienstleistungen aufgenommen werden, die von den Krankenversicherungen erstattet werden. (GS)


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