Dem ADR-Abgeordneten Roy Reding könnte auch in zweiter Instanz eine Gefängnisstrafe blühen. Im Berufungsverfahren um ein Immobiliengeschäft aus dem Jahr 2016 forderte die Anklage nämlich ein Jahr Haft. Sollte der 57-Jährige auch diesmal verurteilt werden, könnte er wie im ersten Prozess zumindest auf eine Aussetzung zur Bewährung hoffen. Anders als im damaligen Verfahren war Roy Reding diesmal persönlich vor Gericht erschienen.
Der Fall geht zurück auf die Jahre 2014-2016: Ende 2016 hatte der ADR-Politiker ein Apartmenthaus in Kirchberg an eine Frau verkauft, ihr dabei aber wesentliche Informationen vorenthalten. Nämlich, dass er zuvor wegen nicht genehmigter Umbauarbeiten in dem Gebäude zu einer Geldstrafe verurteilt worden war – aber auch dazu, die umgebauten Räume wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Das geschah aber nie, wodurch die neue Besitzerin das Studio im Erdgeschoss nicht als eigenständiges Apartment vermieten konnte.
Roy Reding widersprach am Freitag der Darstellung im ersten Urteil, wonach dass er die Käuferin bewusst im Unwissen gelassen …
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