Das Berufungsverfahren gegen den Allgemeinmediziner Benoît Ochs, das am 15. Dezember hätte stattfinden sollen, wurde vertagt. Aus prozeduralen Gründen, wie es vonseiten der Justiz heißt. Der Prozess soll nun am 26. Januar kommenden Jahres verhandelt werden.
Dem Arzt mit Praxis in Gonderingen, der sich zu einer der Hauptfiguren der Impfgegnerbewegung entwickelt hat, wird vorgeworfen, gegen mehrere Artikel des Deontologiekodex der Ärzteschaft verstoßen zu haben. Dies bei der Behandlung und Beratung von Patienten in Zusammenhang mit dem Coronavirus sowie aufgrund seiner öffentlichen Aussagen vor allem zum Thema Impfen. Deswegen war er Mitte Juli vom Disziplinarausschuss des „Collège médical“ zu einem Jahr Berufsverbot verurteilt worden. Wenig überraschend legte er Berufung gegen diese Entscheidung ein.
Bis ein Urteil in zweiter Instanz vorliegt, darf Benoît Ochs weiter praktizieren. Das „Lëtzebuerger Land“ berichtete diesbezüglich, dass der Mediziner derzeit viele Dienste in der „Maison médicale“ in Ettelbrück übernehme. Laut der Wochenzeitung hätten verschiedene Ärzte den « Collège médical » aufgefordert, ihm die Dienste zu entziehen. Solange aber das Urteil nicht rechtskräftig ist, sind dem Fachrat die Hände gebunden.
Benoît Ochs ist denn auch nicht der einzige Mediziner, dessen Handeln in Zusammenhang mit der Pandemie vom „Collège médical“ genauer beobachtet wird. Dessen Präsident, Dr. Pit Buchler, hatte Mitte November gegenüber „Radio 100,7“ erklärt, dass neben diesem Fall noch in Bezug auf zwei andere Ärzte Untersuchungen eingeleitet worden seien. Insgesamt sei man mit Beschwerden zu sechs Ärzten befasst worden, präzisierte Pit Buchler vor Kurzem in der « RTL »-Sendung « Background ».
Auf Nachfrage von Reporter.lu teilte der „Collège médical“ mit, dass zurzeit noch eine Untersuchung gegen einen Arzt laufe. Zwei weitere Fälle befänden sich aktuell « in der Diskussion », so die schriftliche Antwort des Ärztekollegiums. Auch Benoît Ochs sei weiterhin ein Thema, sagte Pit Buchler bei « RTL ». Nach dessen Aussagen nach dem Urteil in erster Instanz überprüfe das Gremium, ob es eine weitere Untersuchung einleite. (GS)