Nach der „Gaardenhäischen“-Affäre 2019 stehen nun ähnliche Vorwürfe gegen den Bürgermeister von Wiltz im Raum. Doch auch ein Chalet in unmittelbarer Nachbarschaft sorgte für Stirnrunzeln bei der Naturverwaltung. Miteigentümer hier: Minister Claude Haagen.
Die Meldung ließ aufhorchen: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Bürgermeister von Wiltz, Fränk Arndt (LSAP). Neben einem Verfahren wegen möglicher Korruption und Vorteilsannahme im Amt geht es in einem zweiten Verfahren um nicht genehmigte Umbauarbeiten an einem Wochenendchalet im Ösling. Konkret soll der Bürgermeister sich bei den Arbeiten an dem in einer Grünzone gelegenen Häuschen nicht an die Vorgaben des Umweltministeriums gehalten haben.
Wie das „Luxemburger Wort“ im November vergangenen Jahres berichtet hatte, soll das Chalet um eine Terrasse und eine Überdachung erweitert worden sein. Eine Erweiterung, die laut Genehmigung des Ministeriums ausdrücklich untersagt war. Im Gespräch mit der Tageszeitung erklärte Fränk Arndt damals: „Was jetzt eine Terrasse ist, war vorher komplett bebaut.“ Zudem sei es schade, dass man so hingestellt werde, « als ob man etwas Illegales getan hätte, obwohl das Projekt einen Mehrwert für die Ecke darstellt.“
Informationen von Reporter.lu zufolge soll sich die „Brigade mobile“ der Natur- und Forstverwaltung bei einer Ortsbegehung im November 2021 noch für ein weiteres Chalet auf dem in Dirbach gelegenen Areal interessiert haben. Miteigentümer dieses Wochenendhäuschens ist der jetzige Sozial- und Landwirtschaftsminister Claude Haagen (LSAP). Pikantes Detail: Auch hier stellten die Beamten, nach einem Abgleich mit Luftaufnahmen im „Géoportail“, Umbauarbeiten fest.
Nicht genehmigt, aber verjährt
Auf Nachfrage von Reporter.lu, ob dafür eine Genehmigung vorliege, betont das Umweltministerium: „Weder das Umweltministerium noch die Naturverwaltung wurden mit einem Genehmigungsantrag befasst.“ Demnach habe das Ministerium, eigenen Erkenntnissen zufolge, auch keine entsprechende Genehmigung ausstellen können. Konkret seien auf den Luftaufnahmen erstmals 2016 Umbauarbeiten erkennbar gewesen, erklärt ein Sprecher des Ministeriums von Carole Dieschbourg (Déi Gréng). Somit könne man davon ausgehen, dass die Arbeiten in der Zeit davor durchgeführt wurden. Mögliche Verstöße gegen das Naturschutzgesetz seien jedoch mittlerweile verjährt, so das Umweltministerium weiter.
Im Gespräch mit Reporter.lu will Claude Haagen den Vorwurf eines illegalen Umbaus jedoch nicht auf sich sitzen lassen: „Ich bin ehrlich gesagt ziemlich erstaunt über den Vorwurf. Das Einzige, was wir an dem Chalet verändert haben, ist, dass wir eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach installiert haben. Das ist aber bereits mehr als zehn Jahre her und soweit ich mich erinnern kann, hatten wir dafür auch eine Genehmigung von der Gemeinde Goesdorf und dem Umweltministerium.“

Ob im Zuge dieser Arbeiten auch das Dach erneuert worden sei, daran könne er sich heute nicht mehr erinnern, betont der frühere Bürgermeister von Diekirch. Davor habe man bereits einen Antrag für einen Stromanschluss zum Chalet gestellt, der jedoch abgelehnt worden sei, so der Minister. Deshalb habe man sich, nach Rücksprache mit dem Umweltministerium, für eine Fotovoltaikanlage entschieden.
Sonst seien lediglich Instandsetzungsarbeiten an dem Wochenendhäuschen durchgeführt worden, betont Claude Haagen: „Wir haben die Fenster ersetzt und neu gestrichen, aber das war dann auch schon alles.“ Der aktuelle Landwirtschaftsminister erklärt zudem, dass er den kleinen Forst hinter dem Chalet in enger Zusammenarbeit mit dem Förster renaturiert habe, weswegen er die Unterstellung einer möglichen Unrechtmäßigkeit noch weniger nachvollziehen könne. Mit den umfangreichen Umbauarbeiten auf dem Nachbargrundstück könne man die Situation jedenfalls nicht vergleichen.
Strenge gesetzliche Auflagen
Die Richtlinien, was und wie in einer Grünzone gebaut werden darf, sind durchaus streng. Geregelt sind sie gemäß dem Naturschutzgesetz, das 2018 angepasst und durch die am 18. Januar dieses Jahres verabschiedete Gesetzesänderung nochmals verschärft wurde. Generell muss für jegliche Arbeiten an einem Gebäude in einer Grünzone sowohl eine Genehmigung vom Umweltministerium als auch von der zuständigen Gemeinde vorliegen. Dies gilt ausdrücklich auch für Renovierungsarbeiten an bestehenden Gebäuden. Gänzlich gesetzlich untersagt ist hingegen jegliche Änderung der Fläche oder der Aufteilung von Gebäuden.
Bereits in der Vergangenheit sorgten Chalets in einer Grünzone für politischen Zündstoff. Besonders die Affäre um den damaligen Bürgermeister von Differdingen, Roberto Traversini (Déi Gréng), machte im Jahr 2019 Schlagzeilen. Der ehemalige Abgeordnete hatte umfangreiche Arbeiten an seinem Gartenhäuschen durchführen lassen, ohne dass dafür die notwendigen Genehmigungen vorlagen. Zudem wollte der damalige « Député-Maire » das Grundstück im Entwurf zum neuen allgemeinen Bebauungsplan der Gemeinde von einer „Natura2000“-Zone in eine „Zone d’habitation 1“ neu klassieren.

Die Opposition im Differdinger Gemeinderat kritisierte dieses Vorgehen damals heftig und wenige Wochen später bot Roberto Traversini seinen Rücktritt an. Ein Fall, der in seinen Grundzügen durchaus an die Vorwürfe erinnert, die jetzt gegen den Bürgermeister von Wiltz im Raum stehen. Zudem soll wie Roberto Traversini auch Fränk Arndt für einen Teil der Arbeiten auf Mitarbeiter einer von der Gemeinde finanzierten Beschäftigungsinitiative zurückgegriffen haben.
Im Zuge der beiden Ermittlungsverfahren gegen Fränk Arndt fanden laut Staatsanwaltschaft Anfang Februar Hausdurchsuchungen in der Wiltzer Gemeindeverwaltung, in den Räumlichkeiten des „CIGR Wiltz Plus“, am Sitz einer Immobiliengesellschaft sowie in einem privaten Eigenheim statt. Ermittelt wird dabei auch wegen möglicher Vorteilsannahme und Korruption im Rahmen der Beziehung des Bürgermeisters, eines Bauunternehmers und einer Immobiliengesellschaft.
Anders als bei Claude Haagens Chalet wurden die möglichen Gesetzesverstöße im Fall von Fränk Arndt noch kurz vor Verjährungsfrist festgestellt. Nun laufen die Ermittlungen. Wann diese abgeschlossen sein werden, ist noch unklar.