Nach grundsätzlicher Kritik des Staatsrates überarbeitete die Regierung ihren Entwurf des Klimagesetzes. Es bleiben nur Bruchstücke vom großen Wurf übrig, mit dem Blau-Rot-Grün die Klimapolitik der kommenden Jahrzehnte bestimmen wollte. Zentrale Elemente fehlen weiterhin.
Es ist bezeichnend für die Klimapolitik der Regierung: Der Begriff des Klimanotstands wird nicht im Luxemburger Klimagesetz stehen. Dabei ist es eine Hauptforderung der « Fridays for Future »-Bewegung den Klimanotstand zu erklären – auch in Luxemburg. « Nach den Gutachten des Staatsrats mussten wir die ‘urgence climatique’ aus dem Text entfernen », heißt es lapidar aus dem Umweltministerium.
Im ersten Entwurf stand, das Gesetz solle dem Klimanotstand Rechnung tragen. Der Staatsrat sah darin eine unnötige Absichtserklärung, die nicht in ein Gesetz gehöre. Außerdem sei es ein politischer Begriff, der mit dem « état d’urgence » in der Verfassung in Konflikt geraten könne. Im Mai 2019 lehnte das Parlament einen Antrag von « Déi Lénk » zur Erklärung des Klimanotstands mit den Stimmen der blau-rot-grünen Mehrheit ab.
Detaillierte Zielvorgaben fehlen
Die Kritik des Staatsrates lautete auch bei anderen Punkten, dass der Entwurf viele Ziele deklariere, aber wenig Regeln festlege. Das Klimagesetz übernimmt beispielsweise das Ziel einer Senkung der CO2-Emissionen um 55 Prozent bis 2030 aus dem Klima- und Energieplan. Zwar sieht der Entwurf vor, dass dieser Vorsatz je nach Wirtschaftssektor aufgeschlüsselt wird – etwa für Industrie und Transport.
Doch diese spezifischen Ziele pro Sektor fehlen im Text. Nachdem das Parlament das Klimagesetz angenommen hat, will die Regierung per Verordnung verabschieden, heißt es zur Erklärung aus dem Umweltministerium. Ursprünglich stand im Text, dass die Ressortminister verantwortlich sind, dass die Ziele in ihrem Bereich erreicht werden. Doch auch das ließ der Staatsrat nicht durchgehen.
Ein weiteres wichtiges Element der « Gouvernance » steht nicht mehr im Entwurf. Ein interministerielles Komitee soll die Klimapolitik überwachen und die sektoriellen Ziele festlegen. Der Staatsrat monierte, dass ein Gesetz nicht die interne Arbeitsaufteilung der Regierung festlegen könne. Deshalb hat stattdessen der Ministerrat im August die Gründung des Komitees beschlossen. Zu den gleichen Bedingungen wie der ursprüngliche Text es vorsah, heißt es aus dem Umweltministerium.
Auch in einem weiteren zentralen Punkt bleibt der Entwurf vage: Die Auswirkungen der branchenspezifischen Emissionsziele auf die soziale Gerechtigkeit sollen untersucht werden. Eventuell soll ein finanzieller Ausgleichsmechanismus eingesetzt werden. Das ist alles, was im Text steht.
Die Zeit drängt
« Déi Gréng » sind trotzdem vom Entwurf begeistert: « Wir brechen damit in ein neues Jahrzehnt für den Klimaschutz auf. Mehr noch, Luxemburg wird in dieser entscheidenden Phase für den Kampf gegen den Klimawandel eine Vorreiterrolle in Europa einnehmen », schrieben die Co-Parteipräsidenten Djuna Bernard und Meris Sehovic in einer Pressemitteilung.
Politisch drängt die Zeit, weil die Regierung mit Streit in der Koalition und der Ausarbeitung des Klima- und Energieplans Monate verspielt hat. Damit die « Gréng Relance » gelingt, braucht es das neue Gesetz, das den Klimafonds neu aufstellt. Aus diesem Fonds kommt das Geld für den Kampf gegen den Klimawandel. Ein peinliches Beispiel ist, dass der Text erst nachträglich die gesetzliche Grundlage für die Förderung von Fahrrädern und Elektroautos schafft, die der Staat bereits seit Monaten verteilt.
Formell drängt die Zeit, weil mit dem Gesetz ebenfalls eine EU-Richtlinie zum Handel mit Emissionszertifikaten umgesetzt werden sollte. Allerdings war die Deadline bereits im Oktober 2019 und die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Luxemburg eingeleitet. Im Umweltministerium hofft man, dass das Klimagesetz noch dieses Jahr in Kraft treten wird.
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