Der ehemalige Mitarbeiter des Luxemburger Geheimdienstes, Frank Schneider, kann von Frankreich an die USA ausgeliefert werden. Zu diesem Schluss kam nun auch der französische Kassationshof in Paris, der am Dienstag einen Einspruch des Ex-Agenten gegen eine solche Auslieferung abwies. Die Forderung der US-Behörden steht im Zusammenhang mit der sogenannten „Onecoin“-Affäre.
Die amerikanische Justiz betrachtet Frank Schneider nämlich als Mittäter in diesem internationalen Betrugsfall um die Gründerin des Bitcoin-Unternehmens Onecoin, Ruja Ignatova, wie Reporter.lu bereits berichtete. Frank Schneiders Sicherheitsfirma „Sandstone“ stand zwei Jahre lange in Diensten der Bulgarin, von der seit Oktober 2017 jede Spur fehlt. Neben Betrug und Geldwäsche wirft die US-Justiz Frank Schneider auch vor, Ruja Ignatova gewarnt zu haben, als das FBI nach ihr suchte.
Frank Schneider bestreitet den Vorwurf einer Mittäterschaft und ist auch gewillt, sich der Justiz zu diesen Fragen zu stellen. Jedoch möchte er eine Auslieferung an die USA verhindern. Er und seine Anwälte befürchten, dass in Amerika seine Rechte als Beschuldigter nicht ausreichend gewahrt würden, und bezweifeln einen fairen Prozess. So hatten sie denn auch gegen entsprechende Entscheidungen der zuständigen Gerichte in Nancy über eine Auslieferung stets Einsprüche eingelegt. Ohne Erfolg, wie nun auch der Gang vor den Kassationshof zeigt, über dessen Urteil zuerst „RTL“ berichtete.
Wann nun die Auslieferung erfolgt – beziehungsweise ob es tatsächlich dazu kommt –, ist derzeit noch unklar. Zunächst muss die französische Regierung die Auslieferung anordnen, was voraussichtlich im Dezember geschieht. In der Folge kann Frank Schneider noch Einspruch beim französischen Staatsrat einlegen – was er denn auch vorhat, wie er gegenüber Reporter.lu angibt. Diese Prozedur dürfte sechs bis neun Monate dauern. Darüber hinaus prüfen Schneiders Anwälte die Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mit dem Fall zu befassen.
Mit einer zeitnahen Entscheidung ist demnach nicht zu rechnen. Frank Schneider wurde Ende April vergangenen Jahres verhaftet und war sieben Monate in Nancy inhaftiert. Mitte November wurde er unter Auflagen freigelassen und befindet sich seitdem unter Hausarrest an seinem Wohnort in Lothringen. (GS)



