Die personelle Erneuerung am großherzoglichen Hof geht weiter: Albert Wildgen, der langjährige Präsident der « Administration des Biens de Son Altesse Royale le Grand-Duc », verlässt seinen Posten am Hof. Sein Nachfolger ist der Unternehmer und DP-nahe Finanzier Norbert Becker.

Albert Wildgen ist nicht mehr Präsident der Vermögensverwaltung des Großherzogs (« Administration des Biens de Son Altesse Royale le Grand-Duc »). Der Nachfolger des Anwalts und früheren Präsidenten der Cargolux wird mit sofortiger Wirkung der Unternehmer Norbert Becker. Dies teilte das Hofmarschallamt am Mittwoch mit.

Norbert Becker, der auf eine lange Karriere in der globalen Vermögensverwaltung zurückblicken kann, ist unter anderem Chairman der von ihm gegründeten Steuerberatungsfirma Atoz. Der einflussreiche Unternehmer war unter anderem Mitarbeiter des früheren liberalen Staatsministers Gaston Thorn (DP) und gilt hinter den Kulissen auch als Berater und Vertrauter des aktuellen Premiers Xavier Bettel (DP).

Der Wechsel im Vorsitz der « Administration des Biens » des Großherzogs hatte sich laut gut informierten Kreisen am großherzoglichen Hof schon länger angedeutet. In den vergangenen Tagen verdichteten sich die Hinweise, dass Albert Wildgen vor dem Absprung steht, wie REPORTER auch im Rahmen einer Recherche über Spannungen zwischen der Verwaltung des Großherzogs und dem Staatsministerium kürzlich berichtet hatte.

Der Vorsitz der Vermögensverwaltung des Großherzogs ist eine der einflussreichsten Positionen am großherzoglichen Hof. Der Anwalt Albert Wildgen übte die Funktion des Präsidenten der « Administration des Biens de Son Altesse Royale le Grand-Duc » knapp zwölf Jahre lang aus.

Im Rahmen der von der Regierung verfolgten Reform der Luxemburger Monarchie kommt dem Posten eine Schlüsselrolle zu. Das Ziel der Reform, die auf den Empfehlungen des Waringo-Berichts basiert, ist unter anderem mehr Transparenz bei den großherzoglichen Finanzen. Ebenso soll künftig klarer zwischen dem persönlichen Vermögen des Großherzogs und den vom Staat bereitgestellten Finanzmitteln unterschieden werden.


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