Das neue staatliche Beihilfe-System für die Presse wurde von der Mehrheit der Medienkommission angenommen. Bereits am Donnerstag will das Parlament über die Reform des Medienministers Xavier Bettel abstimmen. Vertreter der Berufsverbände wurden im Ausschuss allerdings nicht angehört.
Mehr als drei Jahre dauerte die Ausarbeitung des Gesetzes zur Pressehilfe. Die Reform lag die letzten Monate auf Eis, weil der Medienausschuss auf grünes Licht aus Brüssel wartete. Da es sich bei der Pressehilfe um eine staatliche Zuwendung handelt, die den freien Wettbewerb beeinflussen könnte, musste die EU-Kommission dies genehmigen. Am Montag gab Brüssel dem Gesetzentwurf seine Zustimmung. Am Freitag hat nun auch der zuständige Ausschuss im Parlament den Bericht von Guy Arendt (DP) angenommen.
Die neue Pressehilfe ist ein Paradigmenwechsel für die Medienlandschaft. Statt der Seitenanzahl einer Zeitung soll die Zahl an festangestellten Journalisten das Hauptkriterium für den Erhalt der Beihilfen sein. Somit wird auch die provisorische Pressehilfe für Onlinemedien von 100.000 Euro jährlich abgeschafft und durch das neue System ersetzt. Das Berechnungsmodell sieht einen Festbetrag von 200.000 Euro pro Medium und zusätzliche 30.000 Euro für jeden fest angestellten Journalisten vor. Damit liegt der Betrag unter den Erwartungen des Presserates, des Journalistenverbandes ALJP und der Vereinigung der Herausgeber ALMI.
Streit um Journalisten-Pauschale
Im ursprünglichen Vorentwurf des Gesetzes einigten sich Journalisten und Herausgeber mit dem Medienminister Xavier Bettel (DP) auf einen Betrag von 55.000 Euro pro Journalist. Der vom Kabinett verabschiedete Text sieht allerdings eine Hilfe von 30.000 Euro vor. Im Gegenzug wurde der Pauschalbetrag auf 200.000 Euro erhöht, womit die große Mehrheit der Presseorgane durch die Reform mehr Hilfen erhalten würde als bisher.
Die ALJP kritisierte in einer Pressemitteilung hingegen, dass die neue Beihilfe „die finanziellen Nöte » von Medien nicht verbessere. Zusätzlich fehle im Gesetz eine klare Definition, wer als Berufsjournalist gilt, so die ALJP. Beide Forderungen wurden auch in den jeweiligen Gutachten der Vereinigungen der Medienbranche festgehalten. Der Journalistenverband ALJP forderte außerdem vergebens, im zuständigen Ausschuss gehört zu werden.
Nach der öffentlichen Kritik am Gesetz lud die CSV-Fraktion die ALJP zu einer Unterredung ein. „Das Resultat dieser Anhörung sind zwei Änderungsvorschläge, die allerdings von den Regierungsparteien abgelehnt wurden“, sagt Diane Adehm (CSV) im Gespräch mit Reporter.lu. Die Oppositionspartei wollte den Grundbetrag pro Journalisten auf 45.000 Euro erhöhen. Dieser sollte nur für die ersten fünf Journalisten eines Mediums angewendet werden und als Kompromiss zwischen der Forderung von 35.000 Euro des Presserates und 55.000 Euro des Journalistenverbandes gelten.
Zusätzlich wollte die CSV, dass das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. „Wir wissen, dass die Lage für manche Herausgeber ernst ist, also sollten wir dem Rechnung tragen“, so die Abgeordnete. Beide Vorschläge wurden jedoch im Ausschuss abgelehnt.
Deutliche Verbesserungen des Entwurfs
Die Regierungsparteien begründeten im Ausschuss ihre Ablehnung mit dem Zeitpunkt der Änderungsvorschläge. Diese seien zu spät eingereicht worden und würden die gesamte Reform, die bereits im Juli 2020 ins Parlament eingebracht worden war, weiter in Verzug bringen.
Zuvor hat der Ausschuss allerdings bereits mehrere Anpassungen vorgenommen. So werden die Beträge etwa indexiert und die Laufzeit der Beihilfe von 100.000 Euro für neu entstandene Medien mit weniger als fünf Journalisten von zwei auf drei Jahre erhöht.
Die Reform der Pressehilfe steht für kommenden Donnerstag auf der Agenda der öffentlichen Sitzung des Parlaments.
Anmerkung der Redaktion: Reporter.lu bezieht aktuell über die Pressehilfe für Onlinemedien 100.000 Euro jährlich. Durch die Reform könnte dieser Betrag wesentlich höher ausfallen.