Im ostfranzösischen Saargemünd ist das Gerichtsverfahren gegen ein bekanntes Mitglied der rechten deutschen Szene eröffnet worden. Dem Saarländer Robert K., der als Organisator von grenzüberschreitenden Neonazi-Treffen gilt, drohen mehrere Monate Haft.

„Wenn ich gewusst hätte, welche Ausmaße das annimmt…“ Robert K. ist sein Gerichtsprozess im lothringischen Saargemünd sichtbar unangenehm. Mit Journalisten will der saarländische Neonazi-Skinhead nicht reden: Freundlich, aber bestimmt lehnt er ein Interview ab.

Laut dem deutschen Verfassungsschutz hatten jahrelang hunderte Rechtsextreme von Robert K. mitorganisierte Konzerte auf dessen Gartengrundstück im nahen Volmunster besucht. Für den Auftakt des sogenannten „Gedenkstein-Prozesses“ vergangene Woche vor dem Saargemünder Strafgericht interessierten sich dann aber fast ausschließlich Journalisten; nur ein einziger Unterstützer war für K. aus Deutschland angereist.

„Zu Ehren den Gefallenen der 17. SS-Panzergrenadier-Division. Drauf, dran und durch!“: Das ist der exakte Wortlaut eines Gedenksteins, den der 36-jährige Saarländer auf seinem Gartengrundstück in Volmunster in Lothringen aufgestellt hatte.

Verherrlichung von Kriegsverbrechen

Auch Ks Anwalt Martial Gagnieux bestritt diesen Fakt am Montag nicht. In seinem Plädoyer nannte er jedoch mehrere Punkte, die für einen Freispruch seines Mandaten sprechen würden.  Zum Beispiel sei unklar, ob die Aufschrift des Steins, wie von der Anklage behauptet, überhaupt für Spaziergänger sichtbar sei.

Staatsanwalt Jean-Luc Jaeg widersprach Gangieux in sämtlichen Punkten. Er erinnerte außerdem daran, dass K. dem deutschen Verfassungsschutz „bestens bekannt“ sei. Als Mitglied der sogenannten Hammerskins, der nach eigenen Angaben weltgrößten Neonazi-Vereinigung, sei er ein „aktives Mitglied der militanten Neonazi-Szene“. Für die Verherrlichung von Kriegsverbrechen durch einen nach außen ausgerichteten Gedenkstein fordere er 18 Monate Haft, von denen neun auf Bewährung auszusetzen seien.

Simon Burkatzki, Anwalt der Internationalen Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (Licra), brachte außerdem journalistische Hintergrund-Recherchen zur Sprache, deren Ergebnisse auch auf Reporter.lu veröffentlicht worden waren. Demnach hatte K. auf seinem Gartengrundstück über Jahre Konzerte mit rechtsextremen Bands aus ganz Europa stattfinden lassen. Burkatzki forderte K, diese „traurige Gestalt“ auf, 5.000 Euro Entschädigung an die Licra zu zahlen, zuzüglich Prozesskostenerstattung.

Der Angeklagte selbst schwieg während der mehrstündigen Verhandlung. Das Urteil wird am 23. März erwartet.

Sammelbecken für Skinhead-Szene

Seit 2003 sind, wie bereits berichtet, zahlreiche Veranstaltungen der extremen rechten Szene in Lothringen und im Elsass dokumentiert. Zwischen 2011 und 2017 nutzte die Hammerskin-Gemeinschaft dafür auch das genannte Gartengrundstück. „Strategisch günstig gelegen im grenznahen lothringischen Volmunster-Eschviller, unterhält die Gruppierung eine weitere Immobilie, die problemlos auch für länderübergreifende Events genutzt wird“, hieß es dazu noch im Jahresbericht 2016 des saarländischen Verfassungsschutzes.

Laut dem Landesamt pflegten die politisch orientierten „Hammerskins“ ein „rassistisches und nationalistisches Weltbild, verstehen sich als Elite der Szene und sind straff organisiert“. Abgesehen von Konzerten würden die äußerst konspirativ agierenden Skinheads öffentlich nicht in Erscheinung treten, so der Verfassungsschutz. „Sie legen offenbar keinen Wert darauf, mit Aktionen außerhalb der Szene in der Realwelt Präsenz zu zeigen.“

Das zeigt sich auch im Falle der sogenannten „Taverne de Thor“, einer Scheune im lothringischen Combres-sous-les-Côtes, die saarländische und lothringische Hammerskins seit 2014 nicht nur für Rechtsrock-Konzerte nutzen, sondern auch für Kampfsportveranstaltungen, sogenannte « Free Fights ».

Manchmal wird die Gefahr des Hammerskin-Gedankengutes jedoch auch für jedermann sichtbar. In Verfassungsschutz-Berichten sind zahlreiche Gewalttaten von Szenemitgliedern dokumentiert. 2013 wurden beispielsweise drei saarländische Hammerskins vom Stuttgarter Landgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sie hatten sich im nahen Winterbach an einer brutalen Hetzjagd auf Migranten beteiligt.


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