Die Politik arbeitet mit Hochdruck am Gesetz für Beihilfen für Unternehmen. Diese sollen der Wirtschaft helfen, die Coronavirus-Krise zu überbrücken. Doch Handels- und Handwerkskammer kritisieren die Vorlage heftig. Trotz Zugeständnissen der Regierung.

« Ich kann Ihnen versichern, dass die Regierung kein Unternehmen im Regen stehen lassen wird », betonte Premier Xavier Bettel (DP) am Dienstag. Konkret will die Regierung die Wirtschaft mit Beihilfen von bis zu 500.000 Euro pro Unternehmen unterstützen. Es handelt sich dabei um einen Vorschuss, den die Firmen zurückzahlen müssen. Diese Hilfe soll die Möglichkeit zur Kurzarbeit und die ausgesetzten Zahlungen von Steuern und Sozialausgaben ergänzen.

Um diese Hilfe auszuzahlen, braucht es ein Gesetz. Daran arbeiten die Institutionen gerade mit Hochdruck. Ein Beschluss im Rahmen des « état de crise » ist nicht vorgesehen. Das Gesetz soll dagegen spätestens im April vom Parlament beschlossen werden, heißt es auf Nachfrage von REPORTER aus dem Mittelstandsministerium.

Der Staatsrat könnte bereits am kommenden Dienstag sein Gutachten fertigstellen. Am kommenden Donnerstag soll der zuständige Ausschuss im Parlament darüber beraten, sagt die Präsidentin der Mittelstandskommission Simone Beissel (DP). Sie habe mit Parlamentspräsident Fernand Etgen (DP) besprochen, eine Sitzung der Abgeordnetenkammer so bald wie nötig einzuberufen.

Doch die Wirtschaftsverbände weisen auf Lücken hin, die für zahlreiche Firmen sehr gefährlich werden könnten. « Der Entwurf ist nicht auf der Höhe der Krise, besonders was die praktische Umsetzung angeht », kritisiert die Handwerkskammer. « Alleine mit diesem Gesetz werden wir die Krise nicht meistern », warnt der Generaldirektor der Handelskammer, Carlo Thelen, im Gespräch mit REPORTER.

Regierung reagiert teilweise auf Kritik

Zu langsame Umsetzung, zu bürokratisch, zu wenig Geld. Das Ziel ist richtig, der Weg noch zu steinig – so die Botschaft.

Am Dienstag beschloss die Regierung Änderungen an der Gesetzesvorlage, die die Minister Lex Delles (DP) und Franz Fayot (LSAP) eine Woche zuvor vorgestellt hatten. Sie reagierte damit auch auf die sehr kritischen Gutachten der Handels- und der Handwerkskammer am Montag. Zudem ist seit den verschärften Maßnahmen zu Beginn der Woche klar, dass unzählige Unternehmen leiden werden.

Deshalb wurde der maximale Betrag pro Betrieb von 200.000 auf 500.000 Euro erhöht. Die anfangs auf kleine und mittelgroße Unternehmen beschränkte Hilfe wird nun auch für große Unternehmen und liberale Berufe zugänglich. Der Antrag soll auch unbürokratischer sein: Löhne und Mieten gelten grundsätzlich als Kosten, die Firmen angeben können. Die Rückzahlung beginnt frühestens ein Jahr nach dem Erhalt der Beihilfe, so die Mitteilung der Regierung. Unklar bleibt aber, ob die Unternehmen das Geld vollständig zurück zahlen müssen, oder nur die Hälfte, schreibt die Handwerkskammer.

Das waren alles Punkte, die die Wirtschaftsverbände kritisiert hatten. Auch die Gewerkschaften wollen Zugeständnisse: Firmen, die staatliche Hilfen erhalten, dürften niemanden entlassen, forderte die OGBL-Präsidentin Nora Back in einer Videobotschaft.

Bereits notleidende Firmen sind ausgeschlossen

Trotzdem bleibt ein Kriterium bisher bestehen, das von Wirtschaftsvertretern als besonders problematisch gesehen wird: Alle Firmen, die bereits vor dem 1. Januar 2020 in finanziellen Schwierigkeiten waren, sind von der Hilfe ausgeschlossen. Die Handelskammer fordert « mit Nachdruck » eine Änderung in diesem Punkt. Sie verweist besonders auf die Firmen im Stadtzentrum, die bereits unter der Tram-Baustelle leiden. « Sie brauchen unbedingt Hilfe », so der Appell der Handelskammer.

Es wird noch immer unterschätzt, wie tief die Krise gerade geht. »Carlo Thelen, Handelskammer

Das Problem: Dieser Ausschluss lässt sich nicht so leicht ändern, heißt es aus dem Mittelstandsministerium auf Nachfrage von REPORTER. « Diese Bedingung ist aktuell von Brüssel vorgegeben », so die Begründung. Da diese finanziellen Mittel im EU-Recht als staatliche Beihilfe gelten, müssen sie von der Kommission genehmigt werden. Die Regeln hält die Kommission in einem Entwurf für einen vorübergehenden Beihilferahmen fest.

Eine Ausnahme von der Ausnahme gibt es aber: Firmen, die seit weniger als drei Jahren existieren, können in den Genuss der Hilfen kommen – trotz roter Zahlen.

Spätestens ab Freitag werden alle Baustellen still stehen – auf unbestimmte Zeit. (Foto: Reporter.lu)

Ein weiterer Punkt, den die Handelskammer kritisiert: Der Antrag für Hilfen muss auch einen Plan enthalten, wie die Firma die Summe zurückzahlen will. Eine Vorgabe, die den sonst sehr gelassenen Carlo Thelen regelrecht aufregt. In der aktuellen kritischen Lage hätten Geschäftsführer keine Zeit, ein solches Dokument zu erstellen. Sie könnten auch nicht wissen, wie sich die Lage entwickelt. « Es ist einfach unmöglich, einen solchen ‘plan de redressement’ im Moment zu erstellen », sagt auch Norry Dondelinger von der Handwerkskammer.

Eine Pandemie wie jene des Covid-19 müsste einer Naturkatastrophe gleichgestellt werden. »Gutachten der Handelskammer

« Es wird noch immer unterschätzt, wie tief die Krise gerade geht », meint Carlo Thelen. Er verstehe die Regierung, die vermeiden wolle, dass Trittbrettfahrer von der Lage profitieren. Aber das dürfe nicht zu Lasten der ehrlichen Firmen gehen, deren Existenz auf dem Spiel stehe.

Gesamte Höhe der Mittel bleibt unklar

Die Hilfen sollen über den aktuellen Staatshaushalt finanziert werden. In der « Fiche financière » des Entwurfs stehen zwei Budgetartikel, die einmal 14,5 Millionen Euro und einmal 40 Millionen Euro vorsehen. Diese Mittel von voraussichtlich 54,5 Millionen Euro seien aber unzureichend, rechnet die Handelskammer vor: Das würde 1.500 Euro pro Firma entsprechen, wenn man diese Summe durch die Zahl der in Luxemburg angesiedelten Unternehmen teilt. Sie fordert deshalb im Gutachten, deutlich mehr Mittel vorzusehen.

Spätestens im April wird es für viele Unternehmen eng. »Carlo Thelen, Handelskammer

Allerdings fallen beide Haushaltsartikel unter die Kategorie « Crédit non limitatif ». Die Regierung kann demnach mehr ausgeben, als geplant – auch ohne Zustimmung des Parlaments. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass sich dieser Punkt noch ändert. Welche Summen nötig seien, könne man aktuell nicht genau einschätzen, heißt es aus dem Mittelstandsministerium. Manche Faktoren seien eben noch nicht bekannt. Vor allem: Wie lange die Unternehmen ohne oder mit geringerem Umsatz auskommen müssen.

Zusätzliche Zahlungen gefordert

Sowohl Handels- als auch Handwerkskammer fordern, über die rückzahlbaren Hilfen hinauszugehen und auf direkte Subventionen zu setzen. « Eine Pandemie wie jene des Covid-19 müsste einer Naturkatastrophe gleichgestellt werden », fordert die Handelskammer in ihrem Gutachten. Die Wirtschaftsvertreter verweisen auf das Gesetz vom 9. August 2018, das direkte Hilfe in solchen Fällen vorsieht.

In diesem Gesetz geht es konkret um Schäden und Einnahmeausfälle bei Überschwemmungen, Erdbeben oder Tornados. Der Staat erstattet teilweise unter anderem den Wert eingelagerter Waren. Im Fall des « Lockdown » könnte das etwa bedeuten, dass Eventfirmen für den Ausfall von Veranstaltungen entschädigt werden – auf Grundlage der Rechnungen, die sie zahlen müssen.

Das Problem der rückzahlbaren Hilfen ist, dass sie für manche Wirtschaftszweige kaum Sinn machen. « Wer geplant hat, ein Auto zu kaufen, macht das dann nach der sanitären Krise. Doch Restaurants haben kaum eine Möglichkeit, den verlorenen Umsatz wieder reinzuholen », erklärt Carlo Thelen.

Die Maßnahmen sind dringend. « Ende März werden die Löhne und Mieten fällig. Doch ab jetzt haben unzählige Unternehmen keine Einkünfte mehr. Spätestens im April wird es für viele Unternehmen eng », warnt Carlo Thelen.

Sobald die Krise vorbei ist, will die Regierung handeln. « Wir werden einen Marshall-Plan à la luxembourgeoise prüfen, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln », versprach der Premierminister am Mittwoch, ohne weitere Details zu nennen. Wohl auch in der Hoffnung, dass möglichst alle Unternehmen es bis dahin schaffen.