Die Laufzeitverlängerung des belgischen Atomkraftwerks Doel verstößt gegen EU-Recht. Das befindet die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs. Folgen die Richter ihrer Empfehlung, könnte Luxemburg den Fall als Hebel gegen die grenznahen Kraftwerke Cattenom und Tihange einsetzen.

Eigentlich war der Atomausstieg Belgiens schon beschlossene Sache. Ein entsprechendes Gesetz von 2003 sollte sicherstellen, dass die belgischen Reaktoren nach 40 Jahren Laufzeit abgeschaltet würden. Die ältesten Reaktoren Belgiens hätten demnach bereits 2015 vom Netz gehen müssen. Doch es kam anders: Doel 1 und 2 in der Nähe von Antwerpen (siehe Foto) sowie das Kernkraftwerk Tihange 1, rund 60 Kilometer vor der Luxemburger Grenze, sind weiterhin am Netz. Deren Laufzeiten wurden gar um zehn Jahre verlängert.

Jetzt könnte allerdings Bewegung in die Sache kommen …