Die Zahl der Verstöße in Luxemburg gegen die europäische Entsenderichtlinie ist in den vergangenen fünf Jahren deutlich angestiegen. Stellte die für Kontrollen des Arbeitsrechts zuständige « Inspection du travail et des mines » (ITM) im Jahr 2018 noch 1.608 Verstöße fest, hat sich die Anzahl der festgestellten Verstöße fast verdoppelt, auf 3.198 im Jahr 2022. Dies geht aus einer Antwort von Arbeitsminister Georges Engel (LSAP) auf eine gemeinsame parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Carole Hartmann und André Bauler (beide DP) hervor.
Durch den Anstieg der festgestellten Verstöße ist auch die Summe der verhängten Bußgelder stark angestiegen. Insgesamt wurden 2018 Bußgelder in Höhe von 1,8 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Entsenderichtlinien verhängt, 2022 betrug die Gesamtsumme 6,4 Millionen Euro.
Das europäische Entsenderecht regelt, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten dürfen, wenn diese dorthin entsendet werden. Grundsätzlich gilt das Arbeitsrecht jenes Landes, in das die Arbeitnehmer entsendet werden. Zusätzlich muss die Entsendung dokumentiert und die Unterbringung der Arbeitskräfte sichergestellt werden. Unter diese Richtlinien fallen auch Luxemburger Betriebe, die einen Teil ihres Geschäfts an Drittbetriebe aus dem EU-Ausland, sogenannte Subunternehmen, auslagern.
Nach Branchen aufgeschlüsselt stellte die ITM die meisten Verstöße im Bausektor und in der Industrie fest. Ein Grund für den Anstieg der festgestellten Verstöße ist relativ simpel: Es wurde schlicht mehr kontrolliert. So führte die Arbeitsschutzbehörde 2018 lediglich 2.274 Kontrollen durch, während 2022 in 6.711 Fällen Betriebe auf die Einhaltung der Entsenderichtlinien kontrolliert wurden. Möglich wurde dies unter anderem weil die ITM personell besser aufgestellt ist. So hat sich der Anzahl der Inspekteure seit 2018 mehr als verdoppelt: von 48 auf 112. Davon führen 86 aktiv Kontrollen in den Betrieben und auf Baustellen durch.
Neben den Verstößen gegen das Entsenderecht, stellten die Beamten der ITM 2022 auch mehr als 3.000 Verstöße gegen das Arbeitsrecht fest. Die meisten Verstöße gab es wegen fehlender medizinischer Voruntersuchung der Beschäftigten, fehlender Lohnauszahlungen sowie mangelnder Aufzeichnungen der Regelarbeitszeiten. In 189 Fällen stellten die Kontrolleure Schwarzarbeit fest, 50 Mal eine Form illegaler Beschäftigung und in acht Fällen waren die Kontrolleure mit Menschenhandel konfrontiert.
Außer für die Einhaltung des Arbeitsrechts, ist die ITM auch für die Arbeitssicherheit zuständig. Auch in diesem Bereich ist die Anzahl der festgestellten Verstöße in den vergangenen fünf Jahren deutlich angestiegen. Wurden 2018 nur 204 Unregelmäßigkeiten ermittelt, so wurden 2022 insgesamt 1.259 Verstöße gegen den Arbeitsschutz auf Baustellen festgestellt. In den meisten Fällen ging es dabei um schlecht gesicherte Baugerüste und mangelnde Absturzsicherung. (PS)