Ab März 2020 kommt es zu Änderungen bei der Besteuerung von Privat- und Firmenautos. Diese wird dann auf der Grundlage realistischerer CO2-Werte berechnet. Doch über die Pläne droht der Regierung Streit mit den Wirtschaftsverbänden.

Für Neuwagen gilt ab dem 1. März 2020 der neue Abgastest WLTP zur Berechnung der Autosteuer. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag wird die Regierung kommende Woche vorstellen. Das neue Testverfahren bietet realistischere CO2-Werte, führt deshalb aber zu einer höheren Autosteuer selbst bei baugleichen Modellen.

Für Autos, die vor dem 29. Februar 2020 neu zugelassen werden, ändert sich nichts, betont das Transportministerium auf Nachfrage.

Diskussionen zwischen Autobranche und Regierung

Der CO2-Austoß liegt beim WLTP-Test im Schnitt 38 Prozent über dem alten Standard NEDC, erklärt der Präsident des Verbands der Leasingfirmen Mobiz, Gerry Wagner. Die Autobranche sieht deshalb den Bedarf, dass die Regierung die CO2-Schwellenwerte in der Gesetzgebung nach oben anpasst.

Zwischen der Regierung und den Vertretern der Autobranche gibt es dazu Verhandlungen. Das gilt etwa für die Grenze von 90 Gramm CO2 pro Kilometer bei der Autosteuer: Sie bestimmt, ob ein Auto als emissionsarm gilt. Die gleiche Frage stellt sich bei der Berechnung des « avantage en nature » bei Firmenautos, die stufenweise je nach CO2-Wert zu einer höheren Besteuerung führt.

Luxemburg als Nachzügler

Zahlreiche Modelle könnten künftig deutlich höher besteuert werden, warnt Gerry Wagner. Auch der Verband der Autohäuser Fedamo wünscht schnellstens Klarheit, sagt Präsident Philippe Mersch.

Eigentlich sollte die neue Berechnung der Autosteuer schon längst in Kraft sein. Verkehrsminister François Bausch (Déi Gréng) hatte die Maßnahme jedoch nach Gesprächen mit Vertretern der Autolobby verschoben, wie REPORTER berichtete. Die EU-Kommission empfahl den 1. Januar 2019 als Stichdatum zum Wechsel auf WLTP. Seit September 2019 ist der WLTP-Wert bei der Neuzulassung Pflicht. Noch 2018 ging Minister Bausch vom 1. Januar 2020 aus.

Nun stellt sich die Frage, wie jene Autos besteuert werden, die Autokäufer Anfang des Jahres bestellen. Die ersten zwei Monate machen immerhin 30 Prozent aller Verkäufe aus – vor allem wegen des Autofestivals.


Lesen Sie mehr zum Thema