Der deutsche Bundesgerichtshof bestätigte ein Urteil des Bonner Landgerichts, wonach die Rückforderung nie gezahlter Steuern auf Dividenden als strafbare Steuerhinterziehung zu werten ist. Die Entscheidung dürfte auch Auswirkungen auf Luxemburger Finanzakteure haben.
Für die Staatsanwälte, die gegen knapp 1.000 Cum-Ex-Verdächtige ermittelt und Dutzende bereits angeklagt haben, läuft alles nach Plan. In einem Musterverfahren verurteilte das Bonner Landgericht im März 2020 zwei britische Aktienhändler Martin S. und Nicholas D. zu Haftstrafen auf Bewährung. In zweiter Instanz wies der Bundesgerichtshof die Revisionsanträge ab und bestätigte das erste Urteil in einem Cum-Ex-Strafprozess. In weiteren Verfahren werden sich die Richter auf diese Rechtsprechung stützen können.
Die Karlsruher Richter stellten klar, dass Cum-Ex-Geschäfte vorsätzliche Steuerhinterziehung darstellen. Es habe auch keine Gesetzeslücke gegeben, die derartiges Vorgehen von einer Strafe ausgeschlossen habe, zitiert die „Tagesschau“ aus der Urteilsbegründung. Die Beteiligten hätten bewusst auf die Auszahlung nie abgeführter Steuern durch die Finanzämter hingearbeitet, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.
Zudem sah das Bonner Urteil die Einziehung von Taterträgen von Martin S. und der Bank MM. Warburg in Gesamthöhe von knapp 190 Millionen Euro vor. Auch diese Entscheidung wurde in zweiter Instanz bestätigt.
Folgen in Luxemburg
Die Rechtskraft des ersten Cum-Ex-Strafverfahrens ist auch hierzulande bedeutsam. Lange ließen sich Luxemburger Behörden von der Möglichkeit einer Gesetzeslücke in Deutschland täuschen. Die Finanzaufsicht CSSF verfolgt die Rechtsprechung sehr genau. Folgen für Luxemburger Dienstleister, die an Cum-Ex-Geschäften beteiligt waren, sind nicht ausgeschlossen.
Der Fall, in dem der Bundesgerichtshof nun entschied, weist nämlich enge Verbindungen nach Luxemburg auf, wie Reporter.lu bereits berichtete. Die Ballance-Gruppe, die Martin S. mit gegründet hatte, führte einen Teil der Geschäfte durch und hatte eine Dependance in Luxemburg. Martin S. ist in einen anderen Fall verwickelt, der die Niederlande um 45 Millionen Euro gebracht haben soll und via Luxemburger Gesellschaften abgewickelt wurde.
Der Steueranwalt Hanno Berger und sein Kanzleipartner erhielten über die Luxemburger Gesellschaft „Oak Consultancy Sàrl“ eine Gewinnbeteiligung, wie das Urteil in erster Instanz festhielt. Berger – auch als „Mister Cum-Ex“ bekannt – wurde Anfang Juli auf Antrag der deutschen Justiz in seiner Schweizer Wahlheimat festgenommen. Eine Auslieferung nach Deutschland ist wahrscheinlich. Gegen Berger läuft aktuell ein Verfahren vor dem Landgericht Wiesbaden.
Auch außerhalb des Strafrechts ist die Rechtsprechung eindeutig: Das Finanzgericht Köln wies im Juli 2019 eine Klage des US-Pensionsfonds „KK Law“ ab, der ein Geschäftspartner des Luxemburger Fonds Sheridan ist. Auch hier spielte Hanno Berger sowie der Luxemburger Finanzplatz eine zentrale Rolle.
Politische Brisanz
In Luxemburg wird ebenfalls in mehreren Cum-Ex-Fällen ermittelt, zu einem Strafprozess kam es jedoch noch nicht. Das Verwaltungsgericht entschied in zwei Fällen, dass die Steuerverwaltung zurecht die Erstattung von Quellensteuern auf Dividenden verweigert habe. Es habe die Gefahr bestanden, dass Steuern erstattet werden, die nie gezahlt wurden. Finanzminister Pierre Gramegna (DP) betonte mehrmals, er könne nicht einschätzen, welchen Schaden Cum-Ex-Geschäfte in der Luxemburger Staatskasse angerichtet hätten.
Das Karlsruher Urteil ist auch nicht ohne Brisanz für den Bundestagswahlkampf. „Das Urteil ist eine Ohrfeige für Finanzminister Olaf Scholz, der sich als Erster Bürgermeister von Hamburg mehrfach mit dem in einem laufenden Steuerverfahren beschuldigten Warburg-Bankier Olearius traf“, kommentierte der Bundestagsabgeordnete Fabio De Masi (Die Linke).
„Jetzt muss die Justiz konsequent alle Fälle aburteilen. Alle beteiligten Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen so ausgestattet werden, dass es zu keiner Verjährung kommt“, forderte der grüne Europaabgeordnete Sven Giegold. Um künftige Skandale wie Cum-Ex zu verhindern, brauche es gut aufgestellte Behörden, sagte er gegenüber dem deutschen Recherchezentrum „Correctiv“.
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