Haftstrafen auf Bewährung und Rückzahlungen von knapp 190 Millionen Euro: So lautet das Urteil im ersten strafrechtlichen Cum-Ex-Prozess. Das Landgericht Bonn setzt damit ein klares Zeichen in diesem Musterverfahren. Es gibt mehrere Verbindungen nach Luxemburg.

Cum-Ex-Aktiendeals sind strafbar: Das ist das klare Urteil des Landgerichts Bonn. Es ist der erste Fall, in dem diese Geschäfte strafrechtliche Folgen haben. Die Briten Martin Shields und Nicholas Diable wurden am 18. März jeweils zu einem Jahr und zehn Monaten und einem Jahr Haft verurteilt – beide auf Bewährung.

Die beiden Ex-Banker arbeiteten umfassend mit der Staatsanwaltschaft zusammen und erhielten deshalb vergleichsweise milde Strafen. Trotzdem werden beide in Revision gehen, meldete die Agentur Bloomberg.

Bei Cum-Ex geht es um Scheingeschäfte mit Aktien in Milliardenhöhe. Sie haben zum Ziel,  mehrmals die Steuern auf Dividenden erstattet zu bekommen, ohne sie jedoch je gezahlt zu haben. In ganz Europa entstand ein Schaden von mindestens 55 Milliarden Euro, wie REPORTER berichtete (Hier geht es zu unserem Cum-Ex-Dossier).

„Keine Gesetzeslücke“

Die Akteure dieses gigantischen Steuerbetrugs verteidigen sich oft mit dem Hinweis, sie hätten lediglich eine Gesetzeslücke ausgenutzt. Der Vorsitzende Richter Roland Zickler ließ dieses Argument aber nicht durchgehen: „Allen Akteuren war bekannt, was die Intention des Gesetzgebers war“, zitiert ihn das ARD-Magazin „Panorama. „Es gab keine Gesetzeslücke“, stellte der Bonner Richter klar.

Martin Shields muss zudem 14 Millionen Euro zurückzahlen, die er durch die Steuerhinterziehung in zehn Fällen ergatterte. Die ebenfalls am Prozess beteiligte Hamburger Bank M.M. Warburg muss ihrerseits knapp 177 Millionen Euro an den Staat zurückzahlen …